Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln

Logo Bezirksvertretung Nippes der Stadt Köln (© Stadt Köln)

Alle Bezirksvertretungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Vergabe der sogenannten „Bezirksorientierten Mittel” Aktivitäten in folgenden Bereichen fördern:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sport
  • Sozial- und Altenpolitik
  • Kultur
  • Heimat/Brauchtumspflege


Zuschüsse sind zudem möglich bei Beschaffungen:

  • der Fördervereine oder Elternpflegschaften an Schulen
  • der Fördervereine oder Elternräte von Kindertagesstätten


Wer ist antragsberechtigt und wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Antragsberechtigt ist jede*r, auch juristische Personen, wie Vereine und Initiativen!

Füllen Sie dazu bitte den entsprechenden Antrag aus, der entweder beim Bürgeramt Nippes abgeholt oder aber direkt über ein Online-Formular gestellt werden kann. Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das:

Bürgeramt Nippes
Neusser Str. 450
50733 Köln

Zur Vorbereitung Ihrer Antragstellung finden Sie hier einepdf-Symbol Blanko-pdf-Datei des Online-Antrags zum Downloaden (0,12 MB).

Welche Fristen sind zu beachten?

Da die Bezirksvertretung im Rahmen ihrer Sitzungen über die Mittelvergabe entscheidet, werden alle Anträge, die spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung eingehen, in dieser Sitzung entschieden. Später eingehende Anträge werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt (siehe aktuelle Termine).

Bitte beachten Sie auch die pdf-Symbol Richtlinien zum Förderprogramm für die Vergabe Bezirksorientierter Mittel zum Download (0,24 MB).